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FFP2 Maskenpflicht ab 01.10.22

3. Okt. 2022

FFP2 Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen

In Einrichtungen des Gesundheitswesens gilt die FFP2-Maskenpflicht


Bitte kommen Sie zum Termin mit FFP2 Maske und sehen Sie von Diskussionen mit dem Personal ab -die Regelung stammt nicht von uns.

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